Beantragen Sie Ihre Verlängerung in weniger als einer Stunde. Mit unserem praxiserprobten Handbuch inklusive Ausfüllhilfe und passenden Textvorlagen.
Mithilfe einer detaillierten Anleitung und passenden Textvorlagen innerhalb von nur 1 Stunde zum fertigen Antrag.
Eine verständliche Einordnung der Antragsfragen hilft Ihnen dabei, Antworten zu formulieren, die Ihre Chancen auf die Bewilligung des Gründungszuschusses Phase 2 erhöhen.
Professionelle Textvorlagen die verdeutlichen, weshalb der Gründungszuschuss Phase 2 für Sie weiterhin von Vorteil ist.
Gründungszuschuss erfolgreich verlängern
Unser Handbuch enthält eine praktische Ausfüllhilfe, sofort nutzbare Text- und Finanzplanvorlagen sowie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung. Alle Fragen im Antrag werden verständlich erklärt und für verschiedene Situation praxisnah eingeordnet. So können Sie den Antrag passend zu Ihrer individuellen Situation erstellen und steigern Ihre Chancen auf weitere 2.700 Euro Förderung.
Werfen Sie einen Blick auf die ersten Seiten unseres Handbuchs.
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Gründungszuschuss Phase 2
Sie haben die Herausforderung der Selbstständigkeit angenommen und sind bereits seit einigen Monaten in Ihrem Business tätig. Sie haben für Ihre Geschäftsidee viele, vor allem auch bürokratische Hürden genommen und mithilfe der staatlichen Förderung des Gründungszuschusses für ein solides wirtschaftliches Fundament gesorgt.
Jetzt geht es darum, Ihr Unternehmen zu stabilisieren und weiter auszubauen. Oftmals kommt es allerdings gerade in der sensiblen Anfangsphase zu unvorhergesehenen Ausgaben. Weitere finanzielle Unterstützung durch eine Verlängerung des Gründungszuschusses kommt dann genau richtig. Damit lassen sich Engpässe überbrücken oder neue Chancen nutzen.
Die 2. Phase des Gründungszuschusses verlängert für Sie als Gründerin oder Gründer die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, allerdings ohne Bezug des Arbeitslosengeldes.
Sie erhalten nochmals für weitere neun Monate einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro[1], also insgesamt 2.700 Euro, und zwar steuerfrei.
Dieser monatliche Betrag wird auch nicht in die Berechnung der Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung herangezogen. Diese Förderung dient der „sozialen Absicherung“ und ist als eine Übergangsphase gedacht, bis Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig finanzieren können.
Möglicherweise sind Sie erst einmal froh, die ganze Antragsbürokratie hinter sich gebracht zu haben und schrecken davor zurück, erneut Fördergeld zu beantragen.
Die gute Nachricht ist: Verglichen mit Ihrem ersten Antrag (Gründungszuschuss Phase 1) ist eine Verlängerung durch die Beantragung des Gründungszuschuss Phase 2 wesentlich leichter und weniger aufwändig.
Unsere Erfahrung zeigt, dass der gesamte Antragsprozess mithilfe unseres Vorlagenpakets innerhalb von 2 Stunden abgeschlossen werden kann.
Den Gründungszuschuss in der Phase 2 bekommen Sie, wenn Sie die folgenden, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kriterien[2] erfüllen und nachweisen können:
Die geförderte Selbstständigkeit muss einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden haben und gegenüber anderen Tätigkeiten zeitlich überwiegen.
Es muss erkennbar sein, dass die Geschäftstätigkeit bisher und zukünftig weiterhin tragfähig ist, sodass Sie zeitnah Ihren Lebensunterhalt vollständig mit den Einkünften aus Ihrer Selbstständigkeit bestreiten können.
Dafür füllen Sie das Formular Gründungszuschuss Phase 2 - Antrag auf Förderung einer Existenzgründung der Bundesagentur für Arbeit aus, fügen eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben bei und verfassen einen schriftlichen Bericht, der die Erfolgsaussichten Ihrer Selbstständigkeit belegt.
Nachdem Sie die Herausforderung des Gründungszuschusses bereits erfolgreich gemeistert haben, wird Ihnen nun die Verlängerung der Förderung nicht schwerfallen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, welche Punkte Sie dabei beachten müssen.
Antragsunterlagen anfordern
Um einen möglichst nahtlosen Übergang des Gründungszuschusses in Phase 2 zu erhalten, ist ein erneuter Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit – am besten zum Ablauf der Phase 1 – erforderlich.
Eine frühere Beantragung der 2. Phase des Gründungszuschusses ist nicht möglich.
Dies liegt darin begründet, dass Sie bei der Antragsstellung darum gebeten werden auf die wirtschaftliche Situation der ersten 6 Monate der Förderung einzugehen und eine Einordnung für die Zukunft vorzunehmen. Die Beantwortung dieser Fragen ist erst mit Ablauf der 1. Phase möglich.
Das Formular für den Antrag zur Verlängerung des Gründungszuschusses kann einfach telefonisch bei der allgemeinen Hotline der Bundesagentur für Arbeit (0800 4 555500) oder per E-Mail bei Ihrer Ansprechperson angefordert werden.
Tipp: In Ihrem Profil bei der Bundesagentur für Arbeit sind rechtzeitig alle Informationen sowie das Antragsformular für den Gründungszuschuss Phase 2 hinterlegt. Sollte dem nicht so sein, nehmen Sie am besten Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechperson auf.
Antragsunterlagen prüfen und persönliche Daten gegebenenfalls aktualisieren
Sofern sich Änderungen gegenüber des ursprünglichen Förderantrags ergeben, müssen diese berichtigt werden. Dies gilt sowohl für Formales wie Wohnort oder Bankverbindung als auch für Angaben zur Tätigkeit selbst, die die Art oder den Umfang (Anzahl der Wochenstunden) betreffen.
Sollte zudem eine zusätzliche nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt werden, muss der zeitliche Aufwand dafür benannt werden.
Nachweis der bisherigen Geschäftstätigkeit
Schriftlich müssen in einer Übersicht – im Antragsformular unter D. „Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit“ – Einnahmen und Ausgaben dargelegt werden. Hierfür kann zum Beispiel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) einer Steuerberatung für die ersten sechs Monate (zwei Quartale) herangezogen werden.
Darüber hinaus kann es hilfreich sein, Nachweise einer Umsatz- und Gewinnprognose zu erbringen, wie eine Übersicht der Auftragseingänge, zu erwartender Aufträge oder auch dem Bemühen, Aufträge zu erhalten.
Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate
Zum Schluss ist noch ein schriftlicher Bericht erforderlich – im Antragsformular unter E. „Ausblick“ –, der die bisherigen Aktivitäten und einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der Existenzgründung in den kommenden Monaten erläutert. Für die äußere Form des Berichts gibt es dabei keine verbindlichen Vorgaben.
Folgende Punkte sollten enthalten sein:
Der Aufwand ist um ein Vielfaches geringer als beim ursprünglichen Antrag und Sie verschaffen sich mit dem Gründungszuschuss Phase 2 finanziell etwas mehr Luft, Ihr Business weiter voranzubringen. Die Mühe lohnt sich daher in jeder Hinsicht. Es empfiehlt sich, diese Chance auf weiteres Fördergeld zu nutzen und sich rechtzeitig proaktiv darum zu bemühen.
Wenn sich Ihre Existenzgründung gut entwickelt, ist in der Regel davon auszugehen, dass einer Anschlussförderung nichts entgegensteht.
Für den Fall, dass Ihr Antrag beim ersten Versuch scheitern sollte, geben Sie nicht zu schnell auf, sondern schauen Sie, woran es hakt, und bessern Sie nach. Ein Einspruch gegen einen Ablehnungsbescheid ist jederzeit problemlos möglich und kann Ihnen, wenn dieser nachvollziehbar begründet ist, bares Geld einbringen.
Vor allem aber bleiben Sie zuversichtlich auf Ihrem Weg der Selbstständigkeit. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg dafür!
Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss Phase 2
Ihre Frage wird hier nicht beantwortet? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Die Beantragung des Fördergeldes durch die 2. Phase des Gründungszuschuss ermöglicht es Ihnen, Ihr Unternehmen in den nächsten 9 Monaten weiter auszubauen, Chancen zu nutzen, Engpässe zu überbrücken und Ihren Lebensunterhalt vollständig zu sichern.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Chance auf einen Zuschuss von 2.700 Euro steuerfrei – und das ganz unkompliziert!
Unsere Ausfüllhilfe beantwortet alle Ihre Fragen zum Antragsprozess und enthält eine Begründungsvorlage, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
[1] ↑ Gesetze im Internet - § 94 SGB 3 - Einzelnorm - abgerufen am 29.04.2024
[2] ↑ Bundesagentur für Arbeit - Gründungszuschuss beantragen - abgerufen am 29.04.2024