„DA-Digital hat mich umfassend für meinen Businessantrag beraten und mir mit persönlichen Tipps und Hinweisen geholfen, die verschiedenen und komplexen Voraussetzungen zur Beantragung des Gründungszuschusses zu erfüllen. Vielen Dank dafür!“
Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise fachkundige Stellungnahme?
Eine Tragfähigkeitsbescheinigung dokumentiert die Einschätzung einer fachkundigen Stelle, dass ein geplantes Gründungsvorhaben auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist. Dafür prüft sie das Geschäftskonzept anhand der eingereichten Unterlagen. Die Bescheinigung wird anschließend zusammen mit dem Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit eingereicht.
Die positive fachkundige Stellungnahme und die Tragfähigkeitsbescheinigung sind Bestandteil des Antrags auf Gründungszuschuss und eine wesentliche Voraussetzung für die Bewilligung. Sie allein garantieren jedoch keine Bewilligung. Über den Gründungszuschuss entscheidet ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung aller Fördervoraussetzungen.
Kann ich die fachkundige Stelle selber auswählen?
Ja, Sie können frei wählen, welche fachkundige Stelle Sie beauftragen möchten.
Dies ist in § 93 SGB III sowie in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Auch steuer- und unternehmensberatende Berufe kommen demnach als fachkundige Stellen infrage, wenn ihr Schwerpunkt in der Existenzgründungsberatung und -vorbereitung liegt. Die fachkundige Stelle kann grundsätzlich selbst gewählt werden.
Als Unternehmensberatung mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Existenzgründungsberatung und -vorbereitung gehört die DA Digital GmbH daher zur Kategorie der unternehmensberatenden Tätigkeiten.
Quellen: § 93 SGB III; Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss.
Wird die Tragfähigkeitsbescheinigung der DA Digital GmbH deutschlandweit anerkannt?
Ja, unsere Tragfähigkeitsbescheinigung wird deutschlandweit anerkannt.
Sie können unsere Prüfung daher unabhängig von Ihrem Gründungsort und der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beauftragen.
Wir sind auf die Gründungs- und Unternehmensberatung spezialisiert und haben bereits mehr als 5.000 Antragsverfahren deutschlandweit begleitet.
§ 93 SGB III nennt beispielhaft verschiedene fachkundige Stellen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit kommen auch steuer- und unternehmensberatende Berufe mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Existenzgründungsberatung und -vorbereitung als fachkundige Stellen infrage. Die gründende Person wählt die fachkundige Stelle grundsätzlich selbst aus.
Quellen: § 93 SGB III; Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss. Fachlicher Stand dieser Seite: Oktober 2026.
Für welche Branchen und Geschäftsbereiche können Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
Wir erstellen Tragfähigkeitsbescheinigungen für alle Branchen und Geschäftsbereiche.
Unabhängig davon, ob Sie planen, sich als Coach selbstständig zu machen, als Unternehmensberater arbeiten, ein Grafikdesign-Studio eröffnen, eine Praxis als niedergelassene Ärztin führen, eine Online-Marketing-Agentur gründen, eine Anwaltskanzlei betreiben oder ein Handwerksunternehmen gründen möchten.
Unsere Expertise ermöglicht es uns, eine fachkundige Beurteilung für jedes Geschäftsmodell abzugeben und die entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Muss ich für die Prüfung persönlich vorbeikommen?
Nein. Der gesamte Ablauf erfolgt digital. Sie senden uns Ihre Unterlagen nach der Buchung per E-Mail zu.
Falls noch etwas ergänzt oder überarbeitet werden sollte, sprechen wir in der Regel telefonisch mit Ihnen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung per E-Mail zugesendet. Die gesamte Prüfung bleibt dadurch persönlich, ohne dass Sie dafür vor Ort sein müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Businessplan als PDF, Word- oder PowerPoint-Datei
- Finanzplanung als PDF oder Excel-Datei
- inkl. Umsatz- & Rentabilitätsvorschau
- inkl. Kapitalbedarfs- & Finanzierungsplan (sofern erforderlich)
- Persönlicher Lebenslauf
- Arbeitszeugnis Ihres letzten Beschäftigungsverhältnisses
- Liegt Ihnen das letzte Arbeitszeugnis nicht vor, ist auch ein Nachweis der Tätigkeit in Form einer Gehaltsabrechnung, Arbeitsbescheinigung, Kündigung oder Arbeitsvertrags möglich
- Soweit vorhanden, zusätzliche Zeugnisse und Zertifikate zum Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung
- Ihre vollständige Anschrift zur Ausstellung der Bescheinigung
- Vor- und Nachname
- Straße + Hausnummer
- Postleitzahl + Ort
- Bei Beantragung über die Arbeitsagentur
- Ihre Kundennummer bei der Bundesagentur für Arbeit
- Bei Beantragung über die Deutsche Rentenversicherung
- Ihre Kundennummer bei der Deutschen Rentenversicherung
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Dauer der Prüfung hängt von der von Ihnen gewählten Bearbeitungszeit ab. Sie können zwischen Standard- und Expressbearbeitung wählen. Den aktuell verfügbaren Termin für die erste Prüfung Ihrer Unterlagen sehen Sie bereits im Warenkorb, bevor Sie Ihre Bestellung abschließen.
Die Standardbearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa acht Werktage. Expressbearbeitungen sind je nach Verfügbarkeit innerhalb eines Werktages möglich.
Der im Warenkorb angezeigte Termin gilt bei vollständigem Unterlageneingang am Tag der Beauftragung. Er bezeichnet den Zeitpunkt der ersten Prüfung beziehungsweise Rückmeldung. Ob die positive Stellungnahme bereits an diesem Tag ausgestellt werden kann, hängt von Ihren Unterlagen und dem Ergebnis unserer Prüfung ab.
Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Expressbearbeitung?
Inhaltlich werden Ihre Unterlagen bei beiden Varianten im gleichen Umfang geprüft. Lediglich die Priorisierung und die Dauer bis zur ersten Prüfung unterscheiden sich.
Was passiert, wenn meine Unterlagen noch angepasst werden müssen?
Sind einzelne Punkte noch unklar oder widersprüchlich, erhalten Sie in der Regel eine telefonische Rückmeldung. Wir zeigen Ihnen, wo Informationen fehlen oder Angaben noch nicht schlüssig aufeinander abgestimmt sind. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihre Unterlagen anzupassen und erneut einzureichen.
Die Nachprüfung ist kostenfrei. Falls danach noch eine sinnvolle Ergänzung erforderlich ist, besprechen wir auch diese mit Ihnen.
Kann eine Tragfähigkeitsbescheinigung auch für ein bereits bestehendes Unternehmen ausgestellt werden?
Ja, auch für ein bereits bestehendes Unternehmen kann eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Typisch ist dieser Fall etwa dann, wenn Sie Ihre bisher nebenberuflich ausgeübte Selbstständigkeit ausbauen und künftig im Haupterwerb fortführen.
Auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens ist möglich.
Ist eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung garantiert?
Nein. Wir führen eine ergebnisoffene Prüfung durch. Ob wir Ihr Vorhaben positiv beurteilen können, hängt von Ihrem Geschäftskonzept und den eingereichten Unterlagen ab.
Unser Leistungsumfang umfasst die fachliche Prüfung Ihrer Unterlagen und eine Rückmeldung zu offenen Punkten. Reichen Sie eine nachvollziehbar überarbeitete Fassung ein, prüfen wir diese erneut.
Garantiert eine positive Stellungnahme die Bewilligung des Gründungszuschusses?
Nein. Die positive fachkundige Stellungnahme ist ein notwendiger Bestandteil des Antrags, ersetzt aber nicht die Prüfung der weiteren Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit.
Die Arbeitsagentur prüft unter anderem die persönlichen und formalen Fördervoraussetzungen und trifft anschließend eine Ermessensentscheidung. Die abschließende Entscheidung über den Gründungszuschuss liegt deshalb ausschließlich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.
Was kostet die Tragfähigkeitsprüfung?
Für die Überprüfung Ihrer Unterlagen und Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung berechnen wir folgende einmalige Gebühren zzgl. MwSt.:
- Solo-Selbstständige: 149 €
- Personengesellschaften: 179 €
- Kapitalgesellschaften: 179 €
Im Warenkorb können Sie anschließend die gewünschte Bearbeitungszeit auswählen. Ein möglicher Express-Aufpreis und der dazugehörige Prüfungstermin werden dort angezeigt.
Wie werden meine Unterlagen verwendet?
Wir wissen, dass Sie uns mit Ihrem Auftrag viele persönliche Daten, vertrauliche Informationen und Einblicke in Ihr Gründungsvorhaben anvertrauen. Deshalb ist es uns besonders wichtig, mit Ihren Unterlagen verantwortungsbewusst umzugehen.
Ihre Daten und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung zur Erbringung der von Ihnen gebuchten Leistung verwendet. Sie werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung unseres Auftrags oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.
Die Prüfung Ihrer Unterlagen übernehmen ausschließlich Mitarbeitende der DA Digital GmbH. Wir arbeiten dabei nicht mit externen Prüfern zusammen. Die von Ihnen übermittelten Informationen nutzen wir ausschließlich für die Prüfung Ihres Vorhabens und nicht für eigene Zwecke.
Zusätzlich setzen wir freiwillig auf die Unterstützung der heyData GmbH als externer Datenschutzbeauftragter.
Wird mein Gründungsvorhaben mithilfe von KI analysiert oder bewertet?
Nein, Ihre Tragfähigkeitsprüfung führen wir derzeit vollständig ohne KI-Systeme durch.
Bei der Prüfung erhalten wir Einblick in teilweise sehr sensible Informationen, beispielsweise in Ihre Geschäftsidee, Ihre persönliche Situation und Ihre Finanzplanung.
Diese Daten möchten wir besonders schützen. Deshalb verzichten wir auf den Einsatz von KI, solange wir nicht zuverlässig sicherstellen können, dass die Verarbeitung ausschließlich in einer geschützten, datenschutzkonformen und nur für uns zugänglichen Umgebung erfolgt.
Unterstützen Sie mich auch nach Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung?
Ja, auch nach Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung unterstützen wir Sie weiterhin bei Fragen zum Antrag, bei Rückfragen nach einem Gespräch mit der Agentur für Arbeit. Zusätzlich erinnern wir Sie rechtzeitig an die mögliche Beantragung von Phase 2.
Auch bei einer Ablehnung Ihres Antrags können Sie sich weiterhin an uns wenden. Wir besprechen mit Ihnen, wie die Entscheidung einzuordnen ist und welche weiteren Schritte grundsätzlich in Betracht kommen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie praktisch unterstützen können, jedoch keine rechtliche Prüfung, Rechtsberatung oder Vertretung übernehmen. Als Unternehmensberatung dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten.
Wo finde ich weitere Informationen zum Gründungszuschuss?
Weitere Informationen zur Tragfähigkeitsbescheinigung und zum Gründungszuschuss finden Sie in unserem Gründungszuschuss-Ratgeber.
Kann die Tragfähigkeitsbescheinigung auch für andere Zwecke als den Gründungszuschuss genutzt werden?
Ja, eine Tragfähigkeitsbescheinigung kann auch für weitere Zwecke genutzt werden. Sie kann insbesondere im Rahmen bestimmter Förderanträge als Nachweis der wirtschaftlichen Tragfähigkeit herangezogen werden, beispielsweise beim Einstiegsgeld oder bei einzelnen Förderleistungen für Menschen mit Behinderung, etwa im Zuständigkeitsbereich des LVR-Inklusionsamts.
Für Banken oder Investoren kann sie ebenfalls eine ergänzende Unterlage sein.
Allerdings führen diese Stellen in vielen Fällen eigene wirtschaftliche und unternehmerische Prüfungen durch und orientieren sich bei der Vergabe von Finanzierungen an ihren eigenen Kriterien.