Was ist der Gründungszuschuss Phase 2?
Phase 2 ist der zweite Förderabschnitt des Gründungszuschusses. Während Sie in Phase 1 sechs Monate lang Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I plus 300 Euro erhalten, besteht die zweite Förderphase aus einer Pauschale von 300 Euro monatlich für weitere neun Monate.
Häufig wird dabei von einer "Verlängerung" des Gründungszuschusses gesprochen. Eine automatische Verlängerung findet jedoch nicht statt. Für Phase 2 ist ein neuer Antrag erforderlich, der von der Bundesagentur für Arbeit erneut geprüft wird. Wie schon bei Phase 1 handelt es sich ebenfalls um eine Ermessensleistung.
Der wesentliche Unterschied zum Antrag in Phase 1 liegt in Ihrer Ausgangssituation. Zum Zeitpunkt des Phase-2-Antrags sind Sie bereits mehrere Monate selbstständig. Damit liegen reale unternehmerische Aktivitäten, tatsächliche Kundenkontakte und erste Geschäftszahlen vor. Genau diese Entwicklung ist für die zweite Förderphase wichtig.
Für die Beurteilung durch die Bundesagentur für Arbeit stehen daher Ihre bisherige Geschäftsentwicklung, ein weiterhin nachvollziehbarer Förderbedarf und die Frage, ob Ihre Selbstständigkeit auch nach Ende der Förderung wirtschaftlich tragfähig sein wird im Mittelpunkt.
Quellen: § 94 SGB III, Bundesagentur für Arbeit – Gründungszuschuss beantragen und Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, insbesondere FW 94.01 bis 94.13.
Phase 2 auf einen Blick
| Förderhöhe | 300 € pro Monat |
|---|---|
| Dauer | 9 Monate |
| Maximale Fördersumme | 2.700 € |
| Beginn | nach Ende der Phase 1 |
| Voraussetzung | Selbstständigkeit wird weiterhin hauptberuflich ausgeübt |
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss Phase 2
Für die zweite Förderphase muss erkennbar sein, dass Sie Ihre Selbstständigkeit weiterhin hauptberuflich ausüben, einen nachvollziehbaren Förderbedarf haben und Ihr Vorhaben eine realistische wirtschaftliche Perspektive besitzt.
Anders als zu Beginn Ihrer Gründung stützt sich die Beurteilung nun auf die tatsächliche Entwicklung der vergangenen Monate.
Phase 1 wurde bereits bewilligt
Die Beantragung der zweiten Phase 2 setzt voraus, dass Sie zuvor bereits den Gründungszuschuss in Phase 1 erhalten haben. Eine eigenständige Beantragung nur der zweiten Phase ist nicht vorgesehen.
Die Selbstständigkeit wird weiterhin hauptberuflich ausgeübt
Die Bundesagentur für Arbeit geht bei einer selbstständigen Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche grundsätzlich von einer hauptberuflichen Tätigkeit aus.
Eine zusätzliche Beschäftigung, ein Minijob oder eine Teilzeitstelle schließen die Förderung deshalb nicht automatisch aus. Wichtig ist jedoch, dass die Selbstständigkeit zeitlich weiterhin den größten Anteil Ihrer beruflichen Tätigkeit ausmacht.
Bei einer parallelen Beschäftigung sollte außerdem bedacht werden, dass sich dadurch Fragen zum Sozialversicherungsstatus ergeben können. Ob und wie sich eine zusätzliche Tätigkeit auswirkt, hängt von Ihrer konkreten Situation ab und sollte bei Unsicherheit mit der zuständigen Versicherung geklärt werden.
Quelle: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, FW 93.31 und 93.32.
Es besteht weiterhin ein Förderbedarf
Die 300 Euro der zweiten Phase werden pauschal zur sozialen Absicherung gezahlt. Nach Ansicht der Bundesagentur für Arbeit fehlt ein weiterer Förderbedarf grundsätzlich dann, wenn das Einkommen aus der Selbstständigkeit bereits ausreicht, um den Lebensunterhalt und die Beiträge zur sozialen Absicherung vollständig zu decken.
In der Praxis bedeutet das, dass Ihre bisherigen Geschäftszahlen erkennen lassen, dass eine weitere Förderung notwendig ist und Ihre künftigen Einnahmen grundsätzlich ausreichen, Ihre Lebenshaltungskosten bis auf die Sozialversicherungsbeiträge zu decken.
Sehr geringe Einnahmen können Fragen zur weiteren Tragfähigkeit aufwerfen, insbesondere wenn Sie weiterhin deutlich mehr als die 300 Euro benötigen und bislang nur geringe oder kaum Überschüsse erzielen.
Dauerhaft hohe und frei verfügbare Überschüsse können dagegen die Frage aufwerfen, ob überhaupt noch ein weiterer Förderbedarf besteht, etwa wenn sämtliche laufenden Kosten einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge problemlos aus den Gewinnen gedeckt werden können.
Maßgeblich bleibt daher stets die konkrete Gesamtsituation.
Die Selbstständigkeit ist weiterhin tragfähig
Aus den bisherigen Geschäftszahlen sollte erkennbar werden, dass Ihre Selbstständigkeit grundsätzlich geeignet ist, Ihren Lebensunterhalt nach Ende der Förderung aus eigener Kraft zu sichern.
Das bedeutet konkret, dass Sie Ihre Lebenshaltungskosten nach Ende der ersten Förderphase aus eigenen Mitteln decken können müssen, also aus den Gewinnen beziehungsweise Überschüssen Ihrer Selbstständigkeit. Bei Kapitalgesellschaften ist wichtig, dass ein ausreichendes Gehalt gezahlt werden kann, um diese Kosten zu decken. Offen bleiben darf lediglich eine Lücke von maximal 300 Euro. Also genau der Betrag, der in Phase 2 zur sozialen Absicherung vorgesehen ist.
Ihre Gründung muss sich dabei nicht exakt so entwickelt haben, wie Sie es ursprünglich im Businessplan prognostiziert haben. Abweichungen sind in der Praxis nichts Ungewöhnliches und eher die Regel als die Ausnahme.
Wichtiger ist in einem solchen Fall, dass Sie erklären können, was bisher funktioniert hat, wo sich Annahmen verändert haben und welche Konsequenzen Sie daraus für die kommenden Monate ziehen.
Bestehen begründete Zweifel an der Geschäftstätigkeit, kann die Agentur für Arbeit eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Das kann zum Beispiel relevant werden, wenn die bisherige wirtschaftliche Entwicklung zusätzliche Fragen aufwirft oder sich das Vorhaben wesentlich verändert hat.
Ihre Agentur für Arbeit verlangt eine neue Stellungnahme?
Quelle: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, FW 94.10 bis 94.13, § 94 Abs. 2 SGB III.
In welchen Fällen lohnt sich die Beantragung?
"Lohnt sich eine Beantragung in meinem Fall?" ist eine der häufigsten Fragen, die uns zur zweiten Förderphase gestellt werden. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Es kommt darauf an, wie sich Ihre Selbstständigkeit bisher entwickelt hat und ob Sie Ihren Lebensunterhalt sowie die Beiträge zur sozialen Absicherung bereits aus den eigenen Einkünften finanzieren können.
Eine Regel nach dem Muster "bis 2.000 Euro Gewinn ist die Beantragung von Phase 2 möglich, darüber nicht" gibt es nicht. Ein einzelner sehr guter Monat kann zudem bei einem projektbasierten Geschäftsmodell anders zu bewerten sein als ein gleichbleibender Überschuss, der Monat für Monat erzielt wird. Weder § 94 SGB III noch die Fachliche Weisung arbeiten mit einer pauschalen Umsatz- oder Gewinngrenze.
Für die Einordnung sollten die verschiedenen Größen getrennt betrachtet werden:
| Umsatz | Einnahmen des Unternehmens vor Abzug betrieblicher Kosten |
|---|---|
| Gewinn | Ergebnis nach Abzug der betrieblichen Kosten |
| Liquidität | Geldbetrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich verfügbar ist |
| Privat verfügbares Einkommen | Betrag, der Ihnen tatsächlich für Lebenshaltung und soziale Absicherung zur Verfügung steht |
Auch wenn jeder Fall individuell ist, ähneln sich viele Situationen in der Praxis. Die häufigsten Konstellationen haben wir deshalb zusammengefasst und betrachten sie im Folgenden einzeln:
Hoher Umsatz bei hohen Betriebskosten
Ein hoher Umsatz bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen entsprechend viel Geld zur Verfügung steht.
Ein Unternehmen kann beispielsweise einen Monatsumsatz von 15.000 Euro erzielen und gleichzeitig hohe Kosten für Waren, Personal oder Produktion haben. Wirtschaftlich ist diese Situation daher nicht mit einem Dienstleistungsunternehmen vergleichbar, das bei gleichem Umsatz nur geringe laufende Kosten trägt.
Nicht der Umsatz allein ist entscheidend, sondern was nach Abzug aller betrieblichen Kosten tatsächlich für Sie übrig bleibt. Reicht dieser Betrag bereits aus, um Ihre gesamten Lebenshaltungskosten sowie die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und gegebenenfalls Rentenversicherung vollständig zu finanzieren, kann sich die Frage stellen, ob noch ein Förderbedarf besteht.
Hoher Gewinn und weiterer Förderbedarf
Erwirtschaften Sie dauerhaft hohe Gewinne und verfügen dadurch über ausreichende finanzielle Mittel, stellt sich die Frage, ob der Gründungszuschuss Phase 2 noch benötigt wird.
Kann sich Ihre Selbstständigkeit bereits dauerhaft selbst tragen und sowohl Ihren Lebensunterhalt als auch Ihre soziale Absicherung vollständig finanzieren, spricht dies grundsätzlich gegen einen weiteren Förderbedarf.
Ein erster Gewinn bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Selbstständigkeit bereits dauerhaft ohne weitere Förderung auskommt. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie auch in den kommenden Monaten mit einer ähnlich positiven Entwicklung und entsprechenden Gewinnen rechnen.
Geringer oder fehlender Umsatz
Auch wenn Ihr Umsatz "0 Euro" beträgt, ist dies kein automatischer gesetzlicher Ausschlussgrund. Einen vorgeschriebenen Mindestumsatz gibt es nicht.
Eine solche Situation ist allerdings erklärungsbedürftig. Sie müssen nachvollziehbar darlegen können, dass Sie tatsächlich intensiv an Ihrer Selbstständigkeit gearbeitet haben und warum ab jetzt mit einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung zu rechnen ist.
Hilfreich können je nach Geschäftsmodell zum Beispiel sein:
- bereits unterschriebene Aufträge oder Verträge
- konkrete Auftragsbestätigungen
- belastbare E-Mail- oder Nachrichtenverläufe mit Interessenten
- Absichtserklärungen
- Gesprächsprotokolle
- eine nachvollziehbare Projektpipeline
- Reichweiten- oder Nutzungszahlen, wenn diese für das Geschäftsmodell relevant sind
Welche Nachweise sinnvoll sind, hängt immer von Ihrem Geschäftsmodell ab. Für jemand Dritten sollte nachvollziehbar sein, warum bisher noch kein Umsatz entstanden ist und weshalb sich das jetzt und in den kommenden Monaten ändern wird.
Schwankende Einnahmen und geplante Investitionen
Schwankende Einnahmen sind bei vielen Selbstständigen normal. Sie können beispielsweise auf saisonale Schwankungen oder Besonderheiten des Geschäftsmodells zurückzuführen sein.
In den Antragsunterlagen sollte erklärt werden, warum die Zahlen schwanken und wie sich das Geschäft künftig entwickeln wird.
Ähnlich verhält es sich mit geplanten Investitionen. Der bloße Hinweis, weiter investieren zu wollen, reicht für sich genommen nicht aus. Sinnvoll ist, den Zusammenhang zwischen der Investition, ihrem betrieblichen Zweck und der erwarteten wirtschaftlichen Wirkung nachvollziehbar darzustellen.
Gründungszuschuss erfolgreich verlängern
Handbuch zur einfachen Beantragung
Unser Handbuch enthält eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für den Antrag, sofort nutzbare Finanzplanvorlage, einen vollständigen Beispielbericht sowie Beispieltexte für den Ausblick.
Alle Fragen im Antrag werden verständlich erklärt und für verschiedene Situationen praxisnah eingeordnet.
Antrag auf Gründungszuschuss Phase 2: Ablauf, Unterlagen und richtiger Zeitpunkt
Wir empfehlen, sich frühestens im sechsten Monat der ersten Phase mit den Vorbereitungen für den Antrag auf die zweite Phase zu beschäftigen. Zu diesem Zeitpunkt liegen bereits tatsächliche Geschäftszahlen vor, sodass sich die bisherige Entwicklung Ihrer Selbstständigkeit nachvollziehbar darstellen lässt.
Dabei handelt es sich nicht um eine starre gesetzliche Antragsfrist. Grundsätzlich kann ein Antrag auch dann noch möglich sein, wenn die erste Förderphase bereits abgelaufen ist. Die Fachlichen Weisungen behandeln beide Förderphasen als Anspruchseinheit und verweisen bei einer späteren Antragstellung auf die gesetzliche Verjährungsfrist von vier Jahren. Maßgeblich für deren Beginn ist das Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist.
Die vierjährige Verjährungsfrist sollte jedoch nicht als reguläre Frist für die Antragstellung verstanden werden. Sie nimmt den Druck, die Phase 2 innerhalb weniger Tage oder Wochen beantragen zu müssen. Sie können Ihre Unterlagen deshalb in Ruhe zusammenstellen und den Antrag einreichen, sobald Sie alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben.
Quellen: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, FW 94.02 und 94.03 und § 45 SGB I.
4 Schritte zum Gründungszuschuss Phase 2
-
1
Antragsunterlagen prüfen
Prüfen Sie in Ihrem Konto bei der Bundesagentur für Arbeit, ob der Antrag für die zweite Förderphase bereits freigeschaltet wurde. Ist das nicht der Fall, können Sie die Agentur für Arbeit kontaktieren und um Freischaltung bitten.
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2
Unterlagen vorbereiten
Bereiten Sie insbesondere eine Übersicht Ihrer bisherigen Einnahmen und Ausgaben, einen Bericht über Ihre bisherige Geschäftstätigkeit sowie einen Ausblick auf die weitere Entwicklung Ihrer Selbstständigkeit vor.
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3
Antrag online ausfüllen
Füllen Sie den Antrag online aus und laden Sie die vorbereiteten Unterlagen zusammen mit dem Antrag hoch. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben im Antrag, im Bericht und in den Finanzunterlagen zusammenpassen.
Ausfüllhilfe herunterladen →Ausfüllhilfe nutzen und typische Fehler vermeiden
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4
Antrag einreichen und Prüfung abwarten
Die Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit dauert im Schnitt etwa vier Wochen. Sind Angaben unklar oder fehlen Nachweise, kann die Sachbearbeitung zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Gründungszuschuss beantragen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag der Phase 2 auf einen Blick
In Phase 2 steht nicht mehr die ursprüngliche Planung im Vordergrund, sondern die tatsächliche Entwicklung Ihrer Selbstständigkeit. Einen vollständigen Businessplan müssen Sie daher nicht erneut einreichen. Stattdessen zeigen Sie anhand der vergangenen Monate und Ihrer bisherigen Geschäftszahlen, wie sich Ihr Vorhaben tatsächlich entwickelt hat.
Antrag für Phase 2
Der eigentliche Antrag enthält allgemeine Angaben zu Ihrer Person und beantwortet Fragen zu Ihrer aktuellen Situation.
Bericht zur Geschäftstätigkeit
Eine schriftliche Darstellung der bisherigen Aktivitäten, Entwicklungen und Ergebnisse Ihrer Selbstständigkeit.
Übersicht über Einnahmen und Ausgaben
Eine nachvollziehbare Übersicht über die bisherige wirtschaftliche Entwicklung, zum Beispiel als EÜR, BWA, GuV oder vergleichbare Aufstellung.
Ausblick auf die Geschäftsentwicklung
Eine kurze Darstellung, wie sich Ihre Selbstständigkeit in den kommenden Monaten voraussichtlich entwickelt, mit welchen Umsätzen und Gewinnen Sie planen und welche Maßnahmen Sie hierzu ergreifen.
Quelle: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, insbesondere FW 94.11 bis 94.13 .
Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit
Der Bericht ist kein zweiter Businessplan. Er soll zeigen, was Sie seit der Gründung tatsächlich umgesetzt und erreicht haben. Dazu können beispielsweise die Entwicklung Ihres Angebots, Marketing- und Vertriebsaktivitäten, gewonnene Kunden oder Aufträge, wichtige Meilensteine und Veränderungen gegenüber Ihrer ursprünglichen Planung gehören.
Wichtig ist vor allem, dass ein nachvollziehbares Bild Ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit entsteht und größere Abweichungen von der ursprünglichen Planung nicht unkommentiert bleiben.
Eine feste Seitenzahl gibt es nicht. Der Bericht sollte so ausführlich sein, dass ein Dritter die bisherige Entwicklung verstehen kann, ohne künstlich aufgebläht zu werden.
Übersicht über bisherige Einnahmen und Ausgaben
Ihre bisherigen Geschäftszahlen sollen die wirtschaftliche Entwicklung der ersten Monate nachvollziehbar darstellen und zugleich belegen, dass Sie Ihrer Selbstständigkeit ernsthaft nachgegangen sind. Je nach Unternehmensform und Buchführung kann dafür eine EÜR, BWA, GuV, ein Jahresabschluss oder eine vergleichbare Aufstellung verwendet werden.
Am besten eignet sich dafür meist ein Export aus Ihrer Buchhaltungssoftware oder eine Auswertung Ihres Steuerbüros.
Ausblick auf die weitere Geschäftsentwicklung
Im Ausblick erläutern Sie, wie Sie Ihre Selbstständigkeit in den kommenden Monaten inhaltlich und wirtschaftlich weiterentwickeln möchten. Besonders schlüssig wird die Darstellung, wenn Sie dabei an Ihre bisherigen Erfahrungen anknüpfen und daraus konkrete Maßnahmen ableiten.
Bericht, Geschäftszahlen und Ausblick sollten dabei ein stimmiges Gesamtbild ergeben. Steigen die geplanten Umsätze beispielsweise deutlich an, sollte nachvollziehbar sein, welche Aufträge, Vertriebsmaßnahmen oder sonstigen Entwicklungen diese Annahme begründen.
Je nach Einzelfall kann die Agentur für Arbeit weitere Nachweise verlangen, etwa Verträge, Auftragsbestätigungen oder ergänzende Erläuterungen zu Ihrer finanziellen Entwicklung.
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Handbuch zur einfachen Beantragung
Unser Handbuch enthält eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für den Antrag, sofort nutzbare Finanzplanvorlage, einen vollständigen Beispielbericht sowie Beispieltexte für den Ausblick.
Alle Fragen im Antrag werden verständlich erklärt und für verschiedene Situationen praxisnah eingeordnet.
Rückfragen und Nachforderungen der Agentur für Arbeit
Fordert Ihre Sachbearbeitung zusätzlich Unterlagen an, bedeutet das nicht automatisch, dass mit Ihrem Antrag etwas grundsätzlich nicht stimmt. Häufig benötigt die Sachbearbeitung lediglich einen zusätzlichen Nachweis oder eine genauere Erläuterung zu einzelnen Angaben.
Rückfragen können sich beispielsweise auf Ihre bisherige Geschäftstätigkeit, die finanzielle Entwicklung oder die geplante weitere Entwicklung beziehen. Lesen Sie deshalb genau, welche Information angefordert wurde, und beantworten Sie möglichst gezielt diesen Punkt.
Zusätzliche Unterlagen sollten nicht vorsorglich in großer Menge eingereicht werden. Entscheidend ist, dass die angeforderte Information klar beantwortet wird und Ihre Angaben im Antrag, im Bericht und in den Finanzunterlagen weiterhin widerspruchsfrei zusammenpassen.
Besondere Konstellationen bei Gründungszuschuss Phase 2
Zusätzliche Beschäftigungen, Erkrankungen oder Veränderungen am Geschäftsmodell können eine genauere Prüfung erforderlich machen. Entscheidend ist dabei stets, ob und wie diese Umstände die Hauptberuflichkeit, den weiteren Förderbedarf oder die Tragfähigkeit der Selbstständigkeit beeinflussen.
Teilzeitjob, Minijob oder weitere Beschäftigung
Eine zusätzliche Beschäftigung schließt die Beantragung und Bewilligung der zweiten Phase nicht automatisch aus.
Die Selbstständigkeit muss weiterhin mindestens 15 Wochenstunden umfassen und zeitlich gegenüber anderen Tätigkeiten überwiegen. Arbeiten Sie beispielsweise 30 Stunden selbstständig und zusätzlich 20 Stunden angestellt, kann die Selbstständigkeit weiterhin hauptberuflich sein.
Beachten Sie jedoch, dass eine parallele Beschäftigung auch Auswirkungen auf Ihren Sozialversicherungsstatus und den weiteren Förderbedarf haben kann.
Quelle: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, FW 93.31 und 93.32.
Weitere Förderprogramme oder Stipendien
Wenn Sie zusätzlich Fördermittel aus anderen Programmen erhalten, ist dies grundsätzlich kein Ausschlusskriterium für den Gründungszuschuss Phase 2.
Entscheidend ist vor allem der Zweck der zusätzlichen Förderung. Zweckgebundene Mittel für betriebliche Investitionen sind anders zu bewerten als ein Stipendium, das auch zur Finanzierung des privaten Lebensunterhalts dient.
Prüfen Sie daher immer auch die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms und legen Sie im Antrag transparent dar, wie sich die zusätzliche Förderung auf Ihre wirtschaftliche Situation auswirkt.
Krankheit oder längere Unterbrechung
Waren Sie während der ersten sechs Monate Ihrer Selbstständigkeit längere Zeit krank, ist eine Beantragung der zweiten Phase in der Regel trotzdem möglich.
Für die Beurteilung kommt es darauf an, welchen Einfluss die Unterbrechung auf die bisherige Geschäftsentwicklung hatte und wie die Selbstständigkeit im Anschluss fortgesetzt wurde. Um die Auswirkungen der Erkrankung nachvollziehbar einzuordnen, sollten Sie je nach Situation dokumentieren, welche Projekte bereits bestanden, wann die Geschäftstätigkeit wieder aufgenommen wurde und wie sich die Selbstständigkeit von jetzt an entwickeln wird.
Quelle: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, FW 94.03.
Änderung des Geschäftsmodells oder Pivot
Ein Businessplan ist keine starre Vorgabe. Gerade zu Beginn zeigt sich häufig erst in der Praxis, welche Annahmen funktionieren und an welchen Stellen Anpassungen an Markt und Nachfrage sinnvoll sind. Abweichungen von der ursprünglichen Planung sind daher grundsätzlich unproblematisch, solange die Selbstständigkeit fortgeführt wird.
Auch bedeutet nicht jede Erweiterung oder Kürzung des Angebots, dass sich das Geschäftsmodell wesentlich verändert. Zusätzliche Leistungen, Kurse oder verwandte Angebote können weiterhin klar an die bisherige Tätigkeit anknüpfen. Erst wenn sich Branche und Geschäftsmodell deutlich verändern, kann eine andere Einordnung erforderlich sein.
Je größer die Veränderung, desto relevanter ist eine klare Erklärung:
- Was hat zur Veränderung geführt?
- Welche tatsächlichen Marktveränderungen liegen dahinter?
- Was wurde konkret angepasst?
- Warum verbessert die Änderung die wirtschaftliche Perspektive?
- Wie wirkt sich die Veränderung auf die weitere Finanzplanung aus?
Antrag auf Phase 2 abgelehnt – Gründe und nächste Schritte
Schauen Sie nach Erhalt des Ablehnungsbescheids zuerst, aus welchem Grund die Agentur für Arbeit Ihren Antrag abgelehnt hat. Je nach Ablehnungsgrund kann ein anderes Vorgehen erforderlich sein.
Typische Ablehnungsgründe sind zum Beispiel:
- Zweifel an der Tragfähigkeit
- Ein aus Sicht der Agentur fehlender Förderbedarf
- Nicht erkennbare hauptberufliche Geschäftstätigkeit
- Nicht nachvollziehbare Finanzzahlen
- Ein negativer oder widersprüchlicher Zukunftsausblick
- Fehlende Unterlagen
- Missverstandene Angaben
- Fehlerhafte Antworten im Antrag
Bei vielen dieser Ablehnungsgründe kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Bevor Sie diesen formulieren, sollten Sie jedoch zunächst den Ablehnungsbescheid mit den von Ihnen eingereichten Unterlagen vergleichen.
Prüfen Sie dabei insbesondere, ob der genannte Ablehnungsgrund tatsächlich mit Ihren Unterlagen übereinstimmt. Wurden Angaben möglicherweise missverstanden? Wurden bereits eingereichte Nachweise nicht berücksichtigt? Oder geht die Agentur für Arbeit von Tatsachen aus, die aus Ihrer Sicht nicht zutreffen?
Diese Prüfung ist wichtig, damit Sie in Ihrem Widerspruch gezielt auf die Begründung der Agentur für Arbeit eingehen können. Statt lediglich der Entscheidung zu widersprechen, sollten Sie möglichst konkret darlegen, warum der genannte Ablehnungsgrund aus Ihrer Sicht nicht zutrifft und welche Unterlagen oder Angaben Ihre Argumentation stützen.
Ist die Begründung im Bescheid sehr allgemein gehalten oder für Sie nicht nachvollziehbar, können Sie die zuständige Sachbearbeitung vorab sachlich um eine nähere Erläuterung bitten. So lässt sich häufig besser verstehen, welche Punkte für die Ablehnung ausschlaggebend waren und worauf Sie in Ihrem Widerspruch eingehen sollten.
Beruht die Ablehnung hingegen auf nachvollziehbaren Tatsachen, die sich durch Ihre Unterlagen nicht entkräften oder richtigstellen lassen, sind die Erfolgsaussichten in der Regel sehr gering.
Wichtig ist, dass Sie die Widerspruchsfrist im Blick behalten. Sie beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Maßgeblich sind jedoch stets die Angaben in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres konkreten Bescheids.
Für eine rechtliche Prüfung oder eine Vertretung im Widerspruchsverfahren sollten Sie sich an eine auf Sozialrecht spezialisierte Anwältin oder einen entsprechend spezialisierten Anwalt wenden.
Quellen: § 84 SGG, § 94 SGB III und Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, FW 94.12.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss Phase 2
Gibt es einen Anspruch auf die Förderung der Phase 2?
Auch auf die zweite Förderphase des Gründungszuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Wie bereits bei der ersten Phase prüft die Bundesagentur für Arbeit den Antrag und entscheidet im Rahmen ihres Ermessens.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss in Phase 2?
Sie erhalten 300 Euro monatlich für bis zu neun Monate. Insgesamt 2.700 Euro.
Wie lange wird die Phase 2 gezahlt?
Den Gründungszuschuss Phase 2 erhalten Sie für insgesamt neun Monate.
Muss ich die Phase 2 neu beantragen?
Ja. Der Gründungszuschuss wird nicht automatisch verlängert und die zweite Phase muss gesondert beantragt werden.
Kann ich den Gründungszuschuss Phase 2 noch beantragen, wenn Phase 1 bereits vorbei ist?
Ja, auch eine spätere Antragstellung kann grundsätzlich noch möglich sein, solange die vierjährige Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Trotzdem empfehlen wir, den Antrag möglichst zeitnah nach beziehungsweise rund um das Ende von Phase 1 zu stellen.
Gibt es eine Umsatzgrenze?
Nein. Eine feste Umsatz- oder Gewinngrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob weiterhin ein Förderbedarf besteht und dass Sie hauptberuflich selbstständig sind.
Kann ich den Gründungszuschuss Phase 2 auch beantragen, wenn ich bereits Gewinn erwirtschaftet habe?
Ja, ein Gewinn schließt die Beantragung nicht automatisch aus. Deckt Ihr Gewinn jedoch bereits dauerhaft Ihren Lebensunterhalt und die Beiträge zur sozialen Absicherung vollständig ab, kann der weitere Förderbedarf entfallen.
Kann ich Phase 2 auch beantragen, wenn ich bisher keinen Umsatz erzielt habe?
Fehlende Umsätze sind kein automatischer gesetzlicher Ausschlussgrund. Entscheidend ist dann, dass Sie überzeugend darstellen können, was Sie bisher unternommen haben, weshalb Ihr Geschäftsmodell weiterhin tragfähig ist und welche konkreten Veränderungen dafür sorgen sollen, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung ab dem siebten Monat verbessert.
Brauche ich für die zweite Phase eine neue Tragfähigkeitsbescheinigung?
Nicht automatisch. Die Agentur für Arbeit kann bei begründeten Zweifeln eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Ist der Gründungszuschuss in Phase 2 steuerfrei?
Ja. Der Gründungszuschuss ist einkommensteuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Gewinne aus Ihrer Selbstständigkeit sind davon unabhängig steuerlich zu berücksichtigen.
Quellen: § 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG und Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss.
Muss Phase 2 des Gründungszuschusses zurückgezahlt werden?
Der Gründungszuschuss ist kein Darlehen und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Wurden hingegen Leistungen zu Unrecht erbracht und wird die zugrunde liegende Entscheidung aufgehoben, kann eine Rückzahlung verlangt werden.
Quelle: § 50 SGB X.
Gibt es auch ein schriftliches Antragsformular für den Gründungszuschuss Phase 2?
Ja, es wird jedoch nur noch von einzelnen Sachbearbeitenden genutzt. Inzwischen wird der Gründungszuschuss regulär online über das eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Das Formular können Sie hier herunterladen: Schriftliches Antragsformular herunterladen (PDF)
Gründungszuschuss erfolgreich verlängern
Handbuch zur einfachen Beantragung
Unser Handbuch enthält eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für den Antrag, sofort nutzbare Finanzplanvorlage, einen vollständigen Beispielbericht sowie Beispieltexte für den Ausblick.
Alle Fragen im Antrag werden verständlich erklärt und für verschiedene Situationen praxisnah eingeordnet.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit - Gründungszuschuss beantragen
- Bundesagentur für Arbeit - Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss §§ 93, 94 SGB III
- § 93 SGB III - Gründungszuschuss
- § 94 SGB III - Dauer und Höhe der Förderung
- § 45 SGB I - Verjährung
- § 84 SGG - Widerspruchsfrist
- § 3 EStG - Steuerfreie Einnahmen
- § 50 SGB X - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen