Gründungszuschuss-Rechner: Individuelle Höhe berechnen

Mit unserem Gründungszuschuss-Rechner können Sie schnell und einfach ausrechnen, wie hoch Ihre mögliche Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ausfällt.

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach Ihrem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld I. Tragen Sie daher den monatlichen Betrag in den Rechner ein, um Ihre mögliche Förderhöhe zu berechnen.

Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes finden Sie im Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Sie kennen die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes noch nicht? Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit können Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch berechnen.

Gründungszuschuss-Rechner

So nutzen Sie den Gründungszuschuss-Rechner

Tragen Sie zunächst Ihr monatliches Arbeitslosengeld I ein. Maßgeblich ist grundsätzlich der Betrag, den Sie zuletzt von der Agentur für Arbeit erhalten haben bzw. künftig als Arbeitslosengeld erhalten werden.

Sofern Sie Ihren verbleibenden Restanspruch zum geplanten Beginn der Selbstständigkeit bereits kennen, können Sie diesen ebenfalls angeben. Diese Angabe ist optional.

Haben Sie die Werte eingetragen, klicken Sie auf den Button "Gründungszuschuss berechnen".

Der Rechner zeigt Ihnen anschließend sowohl die monatlichen Beträge als auch den möglichen Gesamtbetrag über beide Förderphasen.

So wird der Gründungszuschuss berechnet

Da der Gründungszuschuss aus zwei Förderphasen besteht, lässt sich auch die Berechnung in zwei Phasen unterteilen.

Phase 1: Arbeitslosengeld plus 300 Euro

In den ersten sechs Monaten entspricht Ihr monatlicher Gründungszuschuss der Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Die Berechnung ist: Monatlicher Gründungszuschuss = Arbeitslosengeld I + 300 Euro

Beträgt Ihr monatliches Arbeitslosengeld I beispielsweise 1.500 Euro, ergibt sich daraus ein Gründungszuschuss in Höhe von 1.800 Euro pro Monat.

Insgesamt erhalten Sie über sechs Monate: 6 × 1.800 Euro = 10.800 Euro

Phase 2: 300 Euro für weitere neun Monate

Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann die zweite Förderphase beantragt werden. Wird sie bewilligt, erhalten Sie für weitere neun Monate jeweils 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.

Daraus ergibt sich: 9 × 300 Euro = 2.700 Euro

In unserem Beispiel mit 1.500 Euro Arbeitslosengeld I pro Monat können Sie über beide Förderphasen also insgesamt bis zu 13.500 Euro erhalten.

Rechenbeispiele zur Höhe des Gründungszuschusses

ALG I pro Monat Phase 1 pro Monat Phase 1 gesamt Phase 2 gesamt Mögliche Gesamtförderung
1.000 € 1.300 € 7.800 € 2.700 € 10.500 €
1.500 € 1.800 € 10.800 € 2.700 € 13.500 €
2.000 € 2.300 € 13.800 € 2.700 € 16.500 €
2.500 € 2.800 € 16.800 € 2.700 € 19.500 €
3.000 € 3.300 € 19.800 € 2.700 € 22.500 €

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich die Höhe meines Arbeitslosengeldes?

Die für die Berechnung relevante Höhe Ihres monatlichen Arbeitslosengeldes können Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit entnehmen.

Liegt Ihnen noch kein Bescheid vor, können Sie Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld mit dem Rechner der Bundesagentur für Arbeit berechnen.

Den dort ermittelten monatlichen Betrag können Sie anschließend in unseren Gründungszuschuss-Rechner übernehmen. Beachten Sie, dass sowohl die Berechnung des Arbeitslosengeldes als auch das Ergebnis unseres Rechners zunächst der Orientierung dienen.

Welchen Arbeitslosengeld-Betrag muss ich in den Rechner eingeben?

Ihr Bewilligungsbescheid enthält in der Regel sowohl den täglichen als auch den monatlichen Arbeitslosengeldbetrag. Geben Sie für die Berechnung den monatlichen Betrag Ihres Arbeitslosengeldes I ein.

Achten Sie darauf, den Betrag zugrunde zu legen, der zum Zeitpunkt Ihrer Gründung tatsächlich maßgeblich ist. Das kann beispielsweise relevant sein, wenn Ihr Arbeitslosengeld zeitweise gekürzt wurde.

Fragen zum Gründungszuschuss?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Ergebnis oder Ihrer individuellen Situation haben, können wir diese gerne in einem persönlichen Telefonat mit Ihnen besprechen.

Ihre Ansprechpartner