Gründungszuschuss-Rechner: Individuelle Höhe berechnen
Mit unserem Gründungszuschuss-Rechner können Sie schnell und einfach ausrechnen, wie hoch Ihre mögliche Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ausfällt.
Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach Ihrem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld I. Tragen Sie daher den monatlichen Betrag in den Rechner ein, um Ihre mögliche Förderhöhe zu berechnen.
Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes finden Sie im Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Über den Link kann Ihr Ergebnis später erneut geöffnet werden.
Bitte beachten Sie, dass das angezeigte Ergebnis lediglich als Orientierungswert dient. Maßgeblich ist die individuelle Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss ist zudem eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die zweite Förderphase muss separat beantragt und bewilligt werden.
So nutzen Sie den Gründungszuschuss-Rechner
Tragen Sie zunächst Ihr monatliches Arbeitslosengeld I ein.
Maßgeblich ist grundsätzlich der Betrag, den Sie zuletzt von der Agentur für Arbeit erhalten haben bzw. künftig als Arbeitslosengeld erhalten werden.
Sofern Sie Ihren verbleibenden Restanspruch zum geplanten Beginn der Selbstständigkeit bereits kennen, können Sie diesen ebenfalls angeben. Diese Angabe ist optional.
Haben Sie die Werte eingetragen, klicken Sie auf den Button "Gründungszuschuss berechnen".
Der Rechner zeigt Ihnen anschließend sowohl die monatlichen Beträge als auch den möglichen Gesamtbetrag über beide Förderphasen.
So wird der Gründungszuschuss berechnet
Da der Gründungszuschuss aus zwei Förderphasen besteht, lässt sich auch die Berechnung in zwei Phasen unterteilen.
Phase 1: Arbeitslosengeld plus 300 Euro
In den ersten sechs Monaten entspricht Ihr monatlicher Gründungszuschuss der Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro zur sozialen Absicherung.
Die Berechnung ist: Monatlicher Gründungszuschuss = Arbeitslosengeld I + 300 Euro
Beträgt Ihr monatliches Arbeitslosengeld I beispielsweise 1.500 Euro, ergibt sich daraus ein Gründungszuschuss in Höhe von 1.800 Euro pro Monat.
Insgesamt erhalten Sie über sechs Monate: 6 × 1.800 Euro = 10.800 Euro
Phase 2: 300 Euro für weitere neun Monate
Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann die zweite Förderphase beantragt werden. Wird sie bewilligt, erhalten Sie für weitere neun Monate jeweils 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
Daraus ergibt sich: 9 × 300 Euro = 2.700 Euro
In unserem Beispiel mit 1.500 Euro Arbeitslosengeld I pro Monat können Sie über beide Förderphasen also insgesamt bis zu 13.500 Euro erhalten.
Rechenbeispiele zur Höhe des Gründungszuschusses
ALG I pro Monat
Phase 1 pro Monat
Phase 1 gesamt
Phase 2 gesamt
Mögliche Gesamtförderung
1.000 €
1.300 €
7.800 €
2.700 €
10.500 €
1.500 €
1.800 €
10.800 €
2.700 €
13.500 €
2.000 €
2.300 €
13.800 €
2.700 €
16.500 €
2.500 €
2.800 €
16.800 €
2.700 €
19.500 €
3.000 €
3.300 €
19.800 €
2.700 €
22.500 €
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich die Höhe meines Arbeitslosengeldes?
Die für die Berechnung relevante Höhe Ihres monatlichen Arbeitslosengeldes können Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit entnehmen.
Den dort ermittelten monatlichen Betrag können Sie anschließend in unseren Gründungszuschuss-Rechner übernehmen. Beachten Sie, dass sowohl die Berechnung des Arbeitslosengeldes als auch das Ergebnis unseres Rechners zunächst der Orientierung dienen.
Welchen Arbeitslosengeld-Betrag muss ich in den Rechner eingeben?
Ihr Bewilligungsbescheid enthält in der Regel sowohl den täglichen als auch den monatlichen Arbeitslosengeldbetrag. Geben Sie für die Berechnung den monatlichen Betrag Ihres Arbeitslosengeldes I ein.
Achten Sie darauf, den Betrag zugrunde zu legen, der zum Zeitpunkt Ihrer Gründung tatsächlich maßgeblich ist. Das kann beispielsweise relevant sein, wenn Ihr Arbeitslosengeld zeitweise gekürzt wurde.
Fragen zum Gründungszuschuss?
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Ergebnis oder Ihrer individuellen Situation haben, können wir diese gerne in einem persönlichen Telefonat mit Ihnen besprechen.